Fragen und Antworten

Viele unserer Kunden haben offene Fragen zu unseren professionellen Dienstleistungen.
Hier sind nur einige der häufig gestellten Fragen.

Wann und zu welcher Zeit können Sie bei mir reinigen?

Grundsätzlich wird von Montag bis Freitag gereinigt.

Muss ich während der Reinigung zu Hause sein?

Nein, die meisten Kunden nutzen diese Zeit, um zu arbeiten oder um sich bei einer Freizeitbeschäftigung zu entspannen.

Wie kommen Sie in mein Haus/ Wohnung/ Büro o.ä.?

Sie haben 2 Möglichkeiten

  • Sie übergeben uns einen Satz Schlüssel mit Schlüsselprotokoll
  • Sie lassen uns jedes Mal persönlich in Ihre Wohnung/ Haus/ Büro o.ä.

Wie läuft die Schlüsselübergabe ab bzw. was passiert mit meinen Schlüsseln?

Bei der Übergabe der Schlüssel wird ein Schlüsselprotokoll angefertigt. Jede Partei bekommt dieses Protokoll unterschrieben ausgehändigt. Die Schlüssel werden sicher aufbewahrt.

Was ist wenn ich in den Urlaub fahre?

Wenn Sie wünschen, sorgen wir auch in dieser Zeit für Ordnung. Auf Wunsch erledigen wir dann z. B. Blumenpflege, Postkasten leeren oder Wohnung lüften.

Muss ich Sie regelmäßig buchen?

Nein, Sie können uns auch einmalig buchen.

Was ist wenn Ihre Mitarbeiter erkrankt sind?

Dann finden wir gemeinsam eine Lösung, wann gereinigt wird.

Wie bezahle ich bei Ihnen die Rechnung?

Sie können die Rechnung durch eine Überweisung begleichen oder in bar bezahlen und erhalten eine Quittung.

Muss ich die Reinigungsmittel stellen?

Ja, jeder Haushalt muss die Reinigungsmittel / Reinigungstücher/ Staubsauger usw. zur Verfügung stellen.

Muss ich die Haushaltshilfe selber anmelden und versichern?

Nein, jeder Mitarbeiter ist über uns angemeldet. Unfall und Haftpflicht versichert. Als professioneller Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen übernehmen wir diese Formalitäten.

Wie häufig müssen wir Ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Das hängt ganz von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Die Haushaltshilfen kommen gerne wöchentlich, 14tägig oder monatlich zu Ihnen; Grundsätzlich sind auch Einmaleinsätze möglich. Der Mindestumfang je Einsatz liegt bei 2 Stunden je Einsatz

Können wir die Hauswirtschaftliche Dienstleistung steuerlich geltend machen?

Ja, Sie können für haushaltsnahe Dienstleistungen 20 % der Gesamtaufwendungen jedoch max. 4000 € pro Jahr steuerlich geltend machen.